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Regiobrett Was läuft bei uns?

● Ostschweiz · CHF 1 pro Tag

Aushang anpinnen
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Der Rahmen fürs Anpinnen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln kostenpflichtige Aushänge auf Regiobrett.

Version 2026-08-29-v1 · Stand: 29. August 2026

01 · Geltung und Vertragspartnerin

Für kostenpflichtige Aushänge auf Regiobrett

Vertragspartnerin ist die Witzelfitz Consulting GmbH, Ahornstrasse 23a, 9000 St. Gallen, Schweiz. Diese AGB gelten für Personen und Organisationen, die auf Regiobrett einen Aushang buchen. Die öffentliche Wand kann ohne Konto besucht werden.

Vor dem Checkout bestätigt die einreichende Person diese AGB, die Inhaltsregeln und die Datenschutzerklärung. Es gilt die bei der Buchung bestätigte Version.

02 · Leistung und Preis

CHF 1 pro sichtbarem Kalendertag

  • Ein Aushang kostet CHF 1 pro aktivem Kalendertag.
  • Start- und Enddatum zählen beide mit.
  • Die Mindestdauer beträgt 5, die Maximaldauer 60 Tage.
  • Der früheste reguläre Start ist der nächste Kalendertag.
  • Massgebend ist die Ortszeit der Schweiz.
  • Preis und Laufzeit werden vor der Zahlung nochmals serverseitig berechnet.

Alle Beträge sind in Schweizer Franken angegeben. Die Anbieterin ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine MWST ausgewiesen. Als Zahlungsnachweis dienen die Buchungszusammenfassung von Regiobrett und, sofern verfügbar, der Beleg von Stripe.

03 · Buchung und Vertragsschluss

Zahlung, Prüfung und Veröffentlichung

Mit dem Start der Zahlung gibt die einreichende Person eine verbindliche Buchung für den angezeigten Betrag und Zeitraum ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Stripe die Zahlung bestätigt und Regiobrett diese Bestätigung über den gesicherten Zahlungsweg verarbeitet hat. Die Rückleitung im Browser allein gilt nicht als Zahlungsbestätigung.

Jeder bezahlte Aushang wird vor der Veröffentlichung manuell geprüft. Die Zahlung ist deshalb keine automatische Freigabe. Erst nach Freigabe und erfolgreicher Bereitstellung des Posters wird der Aushang zur gebuchten Zeit sichtbar.

04 · Bezahlte Sichtbarkeit

Verspätung darf keine Pin-Tage kosten

Wird ein Aushang erst am oder nach dem gewünschten Start freigegeben oder bereitgestellt, verschiebt Regiobrett die Kampagne auf den nächsten Kalendertag und erhält die bezahlte Anzahl Tage. Das beworbene Eventdatum wird nicht verschoben. Würde die Sichtbarkeit dadurch offensichtlich erst nach dem Event beginnen, bietet Regiobrett eine Korrektur oder eine vollständige Rückerstattung an.

05 · Verantwortung der einreichenden Person

Richtige Angaben und nötige Rechte

Die einreichende Person bestätigt, dass der Aushang regional relevant ist, die Angaben stimmen, notwendige Bild-, Urheber-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte vorliegen und veröffentlichte Kontakte bewusst gewählt wurden. Verbotene Inhalte, Täuschung und gefährliche Ziele sind nicht zulässig.

Regiobrett darf Korrekturen verlangen, Inhalte ablehnen oder einen bereits sichtbaren Aushang bei einem glaubwürdigen Sicherheits-, Rechts- oder Regelrisiko sofort abnehmen.

06 · Ablehnung, Abnahme und Rückerstattung

Wann Geld zurückbezahlt wird

  • Ablehnung vor Veröffentlichung: vollständige Rückerstattung.
  • Regiobrett kann die bezahlte Sichtbarkeit aus eigenem technischem Grund nicht liefern: vollständige Rückerstattung.
  • Freiwillige frühe Abnahme durch die einreichende Person: keine Rückerstattung; die Buchung bleibt bezahlt.
  • Entfernung wegen Missbrauch, Täuschung, fehlender Rechte oder eines nachträglich gefährlichen Ziels: keine automatische Rückerstattung.

Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

07 · Verfügbarkeit und Haftung

Sorgfältiger Betrieb ohne Verfügbarkeitsgarantie

Regiobrett wird mit angemessener Sorgfalt betrieben. Wartung, Sicherheitsmassnahmen sowie Ausfälle von Netzwerken oder externen Diensten können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Bezahlte Sichtbarkeitstage werden nach Möglichkeit erhalten oder vollständig zurückerstattet.

Die Anbieterin haftet für direkte Schäden bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Ausfälle externer Dienste ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

08 · Änderungen und Schlussbestimmungen

Schweizer Recht und Gerichtsstand

Änderungen dieser AGB gelten für künftige Buchungen ab der veröffentlichten neuen Version. Bereits bestätigte Buchungen behalten ihre gespeicherte Fassung.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Gallen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Fragen oder Beschwerden: Kontakt- und Beschwerdeweg.

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